6. Unlauterer Wettbewerb 6.1. Grundlagen 6.1.1. Anwendbarkeit des UWG Die sachliche Anwendbarkeit des UWG setzt voraus, dass eine Wettbewerbshandlung vorliegt. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist ein auf den Wettbewerb gerichtetes, marktrelevantes Verhalten notwendig.52 Dazu ist eine Tätigkeit ausserhalb der rein privaten Sphäre vorausgesetzt, die als wirtschaftsrelevant bezeichnet werden kann.53