Fraglich ist, ob es sich bei der Bezeichnung als "Kredithaie" um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil handelt. Relevant hierfür ist, wie der Durchschnittsleser diesen Begriff versteht. Weil die Beklagte im fraglichen Onlinebericht ausführt, die Klägerinnen 1-3 würden keine Kredite erteilen, sondern sie täten nur so als ob, macht deren Bezeichnung als Kredithaie im engen Sinne des Wortverständnisses gemäss Duden im Kontext des fraglichen Onlineberichts nicht viel Sinn. Der Durchschnittsleser wird auch trotz dieser Bezeichnung nicht zum Schluss gelangen, dass die Klägerinnen 1-3 effektiv Kredite erteilen und gestützt darauf überhöhte Zinsen fordern würden.