Wer seine Kunden in derartig täuschender Weise hinters Licht führt, darf sich nicht wundern, wenn er, wie im fraglichen Onlinebericht geschehen, als Betrüger bezeichnet wird. Diese Bezeichnung ist zwar eindeutig negativ konnotiert und erscheint als scharfe Kritik und als beissender Angriff. Indes ist sie nicht unnötig verletzend oder beleidigend. Sie stützt sich auf den dargestellten Sachverhalt und ist damit sowohl vertretbar als auch sachbezogen. Weiter ist sie vorliegend nicht im juristischen Sinn gemäss Art.