Die Kunden können diese Parameter auf der Website der Klägerin 1 sogar selber festlegen (KB 18). Jeder, der einen Betrag und die Laufzeit der Rückzahlung angeben kann, vermutet, einen Kredit zu erhalten oder einen solchen vermittelt zu bekommen. Demgegenüber finden sich jene Informationen, die eher für das von den Klägerinnen 1-3 vermeintlich verfolgte Geschäftsmodell sprechen würden (Mäklervertrag), stets im Kleindruck, am Ende einer E-Mail oder unten auf einer Website bzw. nur in irgendwelchen FAQ.