Darüber hinaus, wird den Kunden vorgegaukelt, sie würden zur Schuldensanierung einen Kredit erhalten bzw. ein solcher Refinanzierungskredit würde vermittelt. Das ergibt sich etwa aus KB 21, gemäss der die Klägerin 3 S.G. – auf dessen Anfrage über CHF 45'750.00 (also auf dessen Anfrage nach Geld und nicht etwa nach einer Dienstleistungsvermittlung; vgl. Betreff der E-Mail) hin – folgende Offerte unterbreitet: "CHF 45'750.00 bei einer Laufzeit von 60 Monaten mit von Ihnen aus Eigenmitteln zu zahlenden Raten in Höhe von CHF 896.65. Die gesamte Schuldsumme inkl. der Gebühren beträgt damit CHF 53'796.62."