Betrag] über die komplette Laufzeit." (KB 7). Gestützt darauf melden die Klägerinnen 1 und 3 den Kunden einer anderen juristischen Person, die als angebliche Schuldensaniererin auftritt. Dies wird dem Kunden mitgeteilt (Klage Rz. II.2 ff.; KB 7 f.). Nach der Bezahlung der Gebühr an die Klägerinnen 1 und 3 durch den Kunden werden diesem der Vertrag des "Schuldensanierers" (bspw. die Klägerin 2) zugestellt (Klage Rz. II.5; KB 9 f.). Danach tritt der "Schuldensanierer" mit dem Kunden in Kontakt (Klage Rz. II.6).