Demnach liegt ein Werturteil und keine Tatsachenbehauptung vor. Ob das verwendete Werturteil zulässig ist, hängt davon ab, ob es aufgrund des Sachverhalts, auf den es sich bezieht, als vertretbar erscheint bzw. unnötig verletzend oder beleidigend verwendet wird. 48 Duden, Das Bedeutungswörterbuch, Band 10, 5. Aufl. 2018, S. 219 f. 49 BGer 6S.340/2003 vom 4. Juni 2004 E. 3.2. - 23 -