Vielmehr dient die Bezeichnung als Betrüger dazu, den beschriebenen Sachverhalt zu werten, d.h. die eigene, negative Meinung darüber in einem abfälligen Wort zum Ausdruck zu bringen. Es geht beim Wort "Betrüger" somit nicht darum, dem Durchschnittsleser einen Sachverhalt zu präsentieren – dieser folgt im Fliesstext –, sondern um die Kundgebung der eigenen negativen Meinung über das Geschäftsgebaren der Klägerinnen 1-3 und jener Unternehmen, die dasselbe Geschäftsmodell verfolgen. Demnach liegt ein Werturteil und keine Tatsachenbehauptung vor.