Ob mit der Bezeichnung als Betrüger eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil vorliegt, hängt davon ab, wie diese vom Durchschnittsleser aufgefasst wird. Sollte der Durchschnittsleser unter "Betrüger" konkrete Geschehnisse verstehen, handelte es sich um Tatsachen. Ein Werturteil läge demgegenüber vor, wenn die Bezeichnung "Betrüger" als Kundgebung einer Ansicht oder Meinung einer Person über eine bestimmte Sachlage aufgefasst würde.