5.2.3.3. "Kredithaie" und "Betrüger" 5.2.3.3.1. Grundlagen Zu prüfen bleibt, ob die Persönlichkeiten der Klägerinnen 1-3 durch die Benutzung der Wörter "Kredithaie" und "Betrüger" verletzt wurden. Dabei ist auf das Verständnis eines durchschnittlichen Blicklesers abzustellen (vgl. oben E. 5.1.3.2 und E. 5.2.3.1). Nicht relevant ist somit, wie die Klägerinnen 1-3 die beiden Wörter "Kredithaie" und "Betrüger" verstehen.