Auch hier liegt somit keine ehrverletzende und damit keine persönlichkeitsverletzende Aussage vor. Selbst wenn jedoch eine ehrverletzende und damit persönlichkeitsverletzende Aussage angenommen würde, so müsste die Aussage, die C.-Bank existiere nicht mehr, zumindest im Rahmen einer journalistischen Ungenauigkeit betrachtet werden, die rechtlich nicht weiter relevant wäre.