Die Behauptung, die Klägerinnen 1-3 würden Geld trotz negativer Bonität versprechen, setzt diese nicht in ihrer geschäftlichen Ehre herab, da die Zweckverfolgung der Klägerinnen 1-3 dadurch nicht beeinträchtigt wird. Im Gegenteil, ihr Geschäftsmodell basiert gerade darauf, Personen mit negativer Bonität helfen zu wollen. Inwiefern das Versprechen von Kredit bzw. die schriftliche Bestätigung dessen Auszahlung die geschäftliche Ehre der Klägerinnen 1-3 verletzen soll, ist nicht ersichtlich (oben E. 5.2.1.1 Ziff.