5.2.3.2. Tatsachenbehauptungen zum Geschäftsmodell Es ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob die von den Klägerinnen 1-3 aufgezählten Tatsachenbehauptungen (vgl. oben E. 5.2.1.1 Ziff. 1-7) ehrverletzend sind, und falls ja, ob ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.