MEILI (Fn. 15), Art. 28 N. 43 f.; AEBI-MÜLLER (Fn. 34), Art. 28g-l ZGB N. 3. - 20 - bspw. gefälschten Konsumentenschutzseiten, sorgten sie dafür, dass die potentiellen Opfer nicht misstrauisch würden. Das Problem sei bekannt, die FINMA warne vor diesen Angeboten, könne selbst aber nichts dagegen tun, weil diese Unternehmen selbst keine Kredite vergeben würden. Abschliessend folgt die Berichterstattung über die erlebte Enttäuschung von S.G.