Weitere Vorleistungszahlungen wurden fällig, nachdem sich die Klägerin 2 bei S.G. gemeldet hatte und diese ihm bestätigt habe, der Kredit könne nach den weiteren Vorleistungszahlungen ganz verbindlich ausgezahlt werden. Nachdem S.G. weitere Zahlungen – als Ratenzahlungen bezeichnet – geleistet hatte, wurde ihm allmählich klar, dass er über den Tisch gezogen worden sei. Den erhofften Kredit habe er nie ausbezahlt bekommen.