Zunächst füllte S.G. den Onlineantrag aus, dann sei sein Antrag auf Finanzsanierung verbindlich genehmigt worden. Daraufhin habe er eine Gebühr von Fr. 2'200.00 bezahlen müssen. Weitere Vorleistungszahlungen wurden fällig, nachdem sich die Klägerin 2 bei S.G. gemeldet hatte und diese ihm bestätigt habe, der Kredit könne nach den weiteren Vorleistungszahlungen ganz verbindlich ausgezahlt werden.