So suchte S.G. im Internet nach Hilfe und ist auf das Angebot der Klägerin 3 gestossen. Dieses Angebot habe aus dem Versprechen bestanden, es gebe trotz negativer Bonität Geld. Gleichzeitig legt der Blick aber offen, dass die Klägerin 3 nicht die einzige ist, die solche Dienstleistungen anbiete, sondern es unzählige solcher Unternehmen gebe. Anschliessend wird der Prozess dieses Angebots näher beleuchtet. Zunächst füllte S.G. den Onlineantrag aus, dann sei sein Antrag auf Finanzsanierung verbindlich genehmigt worden.