beziehen, als vertretbar erscheinen. Persönlichkeitsverletzend wirken sie, wenn sie von der Form her eine unnötige Herabsetzung bedeuten. Dies ist der Fall, wenn sie sich zu einem unnötig verletzenden und beleidigenden Angriff auf die Person des Betroffenen ausweisen oder dieser verunglimpft wird. Angriffige, undifferenzierte, scharfe, beissende und sarkastische Kritik ist hingegen in Kauf zu nehmen, sofern sie im gleichen sachlichen Rahmen wie der sie veranlassende Artikel bleibt. Eine Meinungsäusserung kann zu-