5, 6. Lemma). 7. Die Behauptung, die C.-Bank gebe es gar nicht mehr (Klage Rz. 28; Rechtsbegehren Ziff. 5, 7. und 8. Lemma). Ferner machen die Klägerinnen 1-3 geltend, sie seien als abzockende Kredithaie bezeichnet worden. Der Begriff Kredithai sei negativ zu verstehen und bezeichne einen wucherischen, mit unsauberen Mitteln arbeitenden Kreditgeber (Klage Rz. 29-31 und 35; Rechtsbegehren Ziff. 5, 1. Lemma). Weiter werde den Klägerinnen 1-3 eine gravierende strafbare Handlung unterstellt, da sie als Betrüger bezeichnet würden (Klage Rz. 29 und 34 f.; Replik Rz. 9; Rechtsbegehren Ziff. 5, 2. Lemma).