Die Frage des Reporters an S.G., ob ihm das Geld ausgezahlt worden sei, worauf S.G. dies verneint habe (Klage Rz. 22). 5. Die Behauptung, S.G. sei anschliessend durch die Klägerin 2 mitgeteilt worden, er solle nun mit der Ratenzahlung à Fr. 800 beginnen. Der Kredit würde dann umgehend freigegeben (Klage Rz. 25; Rechtsbegehren Ziff. 5, 5. Lemma). 6. Die Frage des Reporters an S.G., ob dieser demzufolge mit der Abzahlung der Kreditraten habe beginnen müssen, obwohl ihm noch gar kein Geld bezahlt worden sei, woraufhin dies durch S.G. mit "Ja, richtig" beantwortet worden sei (Klage Rz. 26; Rechtsbegehren Ziff. 5, 6. Lemma).