5.2. Ehrverletzung 5.2.1. Parteibehauptungen 5.2.1.1. Klägerinnen 1-3 Die Klägerinnen 1-3 halten mehrere Äusserungen im fraglichen Onlinebericht für unwahr, ehrverletzend und deshalb für persönlichkeitsverletzend (Klage Rz. 18 ff.). Hierzu gehören folgende Aussagen: 1. "Sie heissen F. AG […] H. AG – die Liste liesse sich fast unendlich lang verlängern. Sie alle versprechen: Hier gibt es Geld, trotz negativer Bonität" (Klage Rz. 19; Rechtsbegehren Ziff. 5, 3. Lemma).