men, ohne einzelnen Wörtern, sofern sie nicht in den Vordergrund gerückt werden, überproportionale Bedeutung zuzumessen. Es ist von einer eher geringen Aufmerksamkeit32 auszugehen. 5.1.4. Individualisierbarkeit Eine Persönlichkeitsverletzung setzt die Individualisierbarkeit der durch die Verletzungshandlung betroffenen Person voraus. Der Angriff muss sich gegen eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Person richten.33