Beim Durchschnittsleser des Onlineblicks handelt es sich um eine wohl durchschnittlich gebildete Person ohne besondere juristische Kenntnisse und Verständnisse, die den Blick meist auf dem Weg (bspw. zur Arbeit) oder Zwischendurch (bspw. zum Zeitvertrieb) liest, nicht aber, um sich intensiv (bspw. wissenschaftlich) mit dem angesprochenen Thema auseinanderzusetzen. Die Blickartikel liest er nicht akribisch genau, Wort für Wort, sondern versucht, dem Artikel die wichtigen Kernbotschaften zu entneh-