5.1.3. Presseäusserungen und Durchschnittsleser 5.1.3.1. Rechtliches Ob das berufliche und gesellschaftliche Ansehen einer Person in einschlägiger Weise durch eine Presseäusserung geschmälert wird, beurteilt sich nicht nach dem subjektiven Empfinden des Betroffenen, sondern nach einem objektiven Massstab. Zu prüfen ist nach der bundesgerichtlichen Praxis, ob das Ansehen, vom Durchschnittsleser aus gesehen, als beeinträchtigt erscheint, wobei die konkreten Umstände, wie etwa der Rahmen der