5.1.1.2. Würdigung Die Klägerinnen 1-3 sind juristische Personen und berufen sich darauf, dass die Beklagte durch den fraglichen Onlinebericht und das fragliche Onlinevideo ihre geschäftliche Ehre verletzt habe. Damit ist der Schutzbereich ihres Persönlichkeitsrechts betroffen und Aktiv- sowie Passivlegitimation der Parteien sind zu bejahen.