Aktivlegitimiert ist jedes Rechtssubjekt, d.h. auch juristische Personen und rechtsfähige Personengesamtheiten, aber nur der Verletzte, nicht jedermann.22 Passivlegitimiert ist in erster Linie der Urheber einer Verletzungshandlung, d.h. jeder, der an der Verletzung der Persönlichkeit mitwirkt. Gegen wen klageweise vorgegangen werden soll, bestimmt der Verletzte.23