Fremde Einwirkungen können unter anderem durch Presseäusserungen in Erscheinung treten.19 Die Persönlichkeit umfasst alles, was der Individualisierung einer Person dient und im Hinblick auf die Beziehung zwischen den einzelnen Individuen und im Rahmen der guten Sitten als schutzwürdig erscheint.20 Gegenstand des Persönlichkeitsrechts sind unter anderem das Recht auf Achtung der Privatsphäre, das Recht auf Achtung des gesellschaftlichen und beruflichen Ansehens, d.h. der Ehre, sowie das Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen.21