4.2. Fragliches Onlinevideo Das fragliche Onlinevideo entspricht grösstenteils dem Inhalt des fraglichen Onlineberichts. Es wird unter anderem ausgeführt, die Klägerin 3 habe S.G. trotz schlechter Bonität versprochen, wenn er Geld einzahlen würde, dann hätten sie jemanden, der ihm das Geld gebe. Aber selbst die Klägerin 2 hätte ihm nach Leistung der Fr. 3'900.00 das Geld nicht ausbezahlt. Obwohl er kein Geld bekommen habe, hätte er schon Kreditraten abzahlen müssen.