die Kreditor AG und die Klägerin 1. Die Liste solcher Unternehmen, die trotz negativer Bonität Geld versprechen würden, liesse sich fast unendlich verlängern. Dieses Suchergebnis habe in S.G. Hoffnung geweckt. Er habe bei der Klägerin 3 online einen Antrag ausgefüllt und keine 48 Stunden danach sei die Botschaft gekommen, sein Antrag auf Finanzsanierung sei geprüft und vom durchführenden Institut verbindlich genehmigt worden. Einziger Wermutstropfen sei gewesen, dass S.G. für die garantierte Vermittlung eine Servicegebühr von Fr. 2'200.00 in Rechnung gestellt worden sei, bevor der Vertrag aktiviert werde.