2.2. Unlauterer Wettbewerb Ansprüche aus unlauterem Wettbewerb unterstehen dem Recht des Staates, auf dessen Markt die unlautere Handlung ihre Wirkung entfaltet (sog. Marktauswirkungsprinzip;16 Art. 136 Abs. 1 IPRG). Die Klägerinnen 2 und 3 bieten ihre Dienstleistungen auf dem Schweizer Markt an. Der fragliche Onlinebericht und das Onlinevideo sind zumindest 16 BSK IPRG-DASSER, 3. Aufl. 2013, Art. 136 N. 11. - 10 -