stellung jede Bedeutung verloren hat, und deshalb auch auszuschliessen ist, dass die verletzende Äusserung bei neuem aktuellem Anlass wieder aufgegriffen und neuerdings verbreitet wird.14 Die Feststellungsklage ist im Persönlichkeitsrecht zudem nicht subsidiär zur Leistungsklage. Beide Klagearten können grundsätzlich nebeneinander bestehen.15