1.1. Zuständigkeit Vorliegend klagen die Klägerinnen 1-3 in der Form einer aktiven einfachen Streitgenossenschaft aufgrund mutmasslicher Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte sowie wegen mutmasslich unlauterem Wettbewerb. Es handelt sich somit um drei subjektiv gehäufte Klagen, die je eine objektive Klagenhäufung enthalten (Beseitigungs-, Feststellungs-, Genugtuungsklagen).