Die Klägerin 2 habe S.G. brieflich bestätigt, den Kredit ganz verbindlich auszahlen zu können  Die Klägerin 2 habe S.G. dahingehend informiert, dass er mit der Ratenzahlung à 800 Franken beginnen solle; der Kredit werde dann umgehend freigegeben  Die Klägerin 2 habe S.G. zur Rückzahlung von Kreditraten aufgefordert, obwohl ihm der Kredit gar nicht ausgezahlt worden sei  Die Klägerin 2 sei eine Bank  Die Klägerin 2 gäbe es nicht mehr