veröffentlichte Video innerhalb von 3 Tagen ab Rechtskraft des Urteils unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB – auch gegen ihre zuständigen Organe – unwiderruflich zu löschen; 4. Die Beklagte sei zu verpflichten, bei Google Schweiz im Sinne eines Cache-Antrags zu veranlassen, dass Verweise auf die Klägerinnen 1 – 3 aus den Google-Speichern vollständig und unwiderruflich gelöscht werden.