" 1. Die Beklagte sei zu verpflichten, den unter der nachfolgenden URL «https://www.blick.ch/news/schweiz/bern/gesundheitlich-angeschlage- ner-berner-musiker-stefan-gertsch-44-fiel-auf-miese-masche-rein-ver- schuldet-und-auch-noch-von-kredithaien-abgezockt-id15430809.html» veröffentlichten Artikel mitsamt des dazugehörigen Videos innerhalb von 3 Tagen ab Rechtskraft des Urteils unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB – auch gegen ihre zuständigen Organe – unwiderruflich zu löschen; -3- 2. Die Beklagte sei zu verpflichten, das unter der nachfolgenden URL