{"Signatur": "AG_OG_009", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2020-05-29", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_009_HOR-2019-45_2020-05-29.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/5194", "Checksum": "4c79a5a84b47d96bb748b1749677578b"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["HOR.2019.45"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Handelsgericht 29.05.2020 HOR.2019.45"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Handelsgericht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Handelsgericht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Handelsgericht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Handelsgericht / 2. Kammer Obergericht / Handelsgericht / 2. Kammer"}], "ScrapyJob": "446973/34/2362", "Zeit UTC": "25.08.2025 03:09:43", "Checksum": "1fb4e01f63a69aa6ac62bfde027b8cc4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Aargau Obergericht Handelsgericht 29.05.2020 HOR.2019.45\n\n Handelsgericht\n2. Kammer\n\nHOR.2019.45 / as / mv\n\nUrteil vom 29. Mai 2020\n\nBesetzung Oberrichter Vetter, Vizepräsident\nErsatzrichter Meichssner\nHandelsrichter Bäumlin\nHandelsrichterin Baumann\nHandelsrichter Nauer\nGerichtsschreiber Schneuwly\n\nKlägerin 1 H. AG, ______________\n\nKlägerin 2 C. AG LTD, __________\n\nKlägerin 3 F. AG, ____________\n\n1, 2 und 3 vertreten durch MLaw Darko Radovic, Rechtsanwalt, Alte Steinhauserstrasse 1, 6330 Cham\n\nBeklagte R. AG, _______________\nvertreten durch Dr. iur. Matthias Schwaibold, Rechtsanwalt,\nDufourstrasse 48, Postfach 269, 8024 Zürich\n\nGegenstand Ordentliches Verfahren betreffend Verletzung von Persönlichkeitsrechten,\nVerstösse gegen das UWG\n-2-\n\nDas Handelsgericht entnimmt den Akten:\n\n1.\nDie Klägerin 1 ist eine schweizerische Aktiengesellschaft mit Sitz in L. Sie\nerbringt hauptsächlich Dienstleistungen im Treuhandbereich, insbesondere\ndie Vermittlung von Finanzsanierungen und Zahlungsabwicklungen (Klagebeilage [KB] 2).\n\nDie Klägerin 2 ist eine private company limited by shares mit Sitz in England\nund Wales sowie Büroadresse in Manchester (KB 3).\n\nDie Klägerin 3 ist eine private company limited by guarantee mit Sitz in\nEngland und Wales sowie Büroadresse in Manchester (KB 4).\n\n2.\nDie Beklagte ist eine schweizerische Aktiengesellschaft mit Sitz in Z. (AG).\nSie bezweckt gemäss Handelsregister im Wesentlichen alle Tätigkeiten im\nMedienbereich und in der Informationsvermittlung, insbesondere im Verlagswesen und im Bereich der transaktionsbasierten Internetplattformen.\n\n3.\n3.1.\nAm 21. Juli 2019 publizierte die Beklagte unter dem Titel \"Verschuldet –\nund auch noch von Kredithaien abgezockt: Gesundheitlich angeschlagener\nBerner Musiker S.G. (44) fiel auf miese Masche rein\" einen Onlinebericht\n(nachfolgend: fraglicher Onlinebericht (vgl. KB 24); siehe für das Publikationsdatum unter der Box nach dem Beitrag: \"Publiziert: 21.07.2019, 23:02\nUhr; zuletzt aktualisiert: 30.07.2019, 16:33 Uhr\").\n\n3.2.\nDiesem fraglichen Onlinebericht wurde ein 3 Minuten und 4 Sekunden langes Video angehängt, das ein Interview mit S.G. enthält.\n\n4.\nMit Klage vom 11. November 2019 (Postaufgabe gleichentags) stellten die\nKlägerinnen 1-3 folgende Rechtsbegehren:\n\n\" 1.\nDie Beklagte sei zu verpflichten, den unter der nachfolgenden URL\n\n«https://www.blick.ch/news/schweiz/bern/gesundheitlich-angeschlage-\nner-berner-musiker-stefan-gertsch-44-fiel-auf-miese-masche-rein-ver-\nschuldet-und-auch-noch-von-kredithaien-abgezockt-id15430809.html»\n\nveröffentlichten Artikel mitsamt des dazugehörigen Videos innerhalb\nvon 3 Tagen ab Rechtskraft des Urteils unter Strafandrohung gemäss\nArt. 292 StGB – auch gegen ihre zuständigen Organe – unwiderruflich\nzu löschen;\n-3-\n\n2.\nDie Beklagte sei zu verpflichten, das unter der nachfolgenden URL\n\n«https://www.blick.ch/incoming/auf-internet-betrueger-reingefallen-ste-\nfan-gertsch-ist-hoch-verschuldet-id15430806.html»\n\nveröffentlichte Video innerhalb von 3 Tagen ab Rechtskraft des Urteils\nunter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB – auch gegen ihre zuständigen Organe – unwiderruflich zu löschen;\n\n3.\nDie Beklagte sei zu verpflichten, das unter der nachfolgenden URL\n\n«https://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/blick-spuert-kredithai-\nin-appenzeller-1-zimmer-wohnung-auf-die-finanzsanierer-arbeiten-\nnicht-kostenlos-id15430805.html»\n\nveröffentlichte Video innerhalb von 3 Tagen ab Rechtskraft des Urteils\nunter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB – auch gegen ihre zuständigen Organe – unwiderruflich zu löschen;\n\n4.\nDie Beklagte sei zu verpflichten, bei Google Schweiz im Sinne eines\nCache-Antrags zu veranlassen, dass Verweise auf die Klägerinnen 1 –\n3 aus den Google-Speichern vollständig und unwiderruflich gelöscht\nwerden.\n\n5.\nEs sei gerichtlich festzustellen, dass die Beklagte die Persönlichkeitsrechte der Klägerinnen durch den in Ziff. 1 erwähnten Artikel gemäss\nArt. 28 Abs. 1 ZGB i.V.m. Art. 28a Abs. 1 Ziff. 3 ZGB widerrechtlich verletzt hat; dies insbesondere durch die folgenden Aussagen:\n Die Klägerinnen 1 – 3 seien Kredithaie\n Die Klägerinnen 1 – 3 seien Betrüger\n Die Klägerin [recte: Klägerinnen] 1 und 3 würden ihren Kunden\nGeld versprechen, trotz negativer Bonität\n Die Klägerin 2 habe S.G. brieflich bestätigt, den Kredit ganz\nverbindlich auszahlen zu können\n Die Klägerin 2 habe S.G. dahingehend informiert, dass er mit\nder Ratenzahlung à 800 Franken beginnen solle; der Kredit\nwerde dann umgehend freigegeben\n Die Klägerin 2 habe S.G. zur Rückzahlung von Kreditraten aufgefordert, obwohl ihm der Kredit gar nicht ausgezahlt worden\nsei\n Die Klägerin 2 sei eine Bank\n Die Klägerin 2 gäbe es nicht mehr\n\n6.\nEs sei gerichtlich festzustellen, dass die Beklagte durch unlauteren\nWettbewerb das berufliche Ansehen und den Geschäftsbetrieb der Klägerinnen gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. a UWG i.V.m. Art. 9 Abs. 1 lit. c UWG\nwiderrechtlich verletzt hat; dies namentlich durch die unter Ziff. 3 erwähnten Aussagen:\n-4-\n\n7.\nDie Beklagte sei zu verpflichten, den Klägerinnen je eine Genugtuung\nin der Höhe von je CHF 3'000.- zu erstatten;\n\n8.\nunter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten zuzüglich MWST zu 7.7 %).\"\n\n"}