In den Wohnungen und Treppenhäusern der Häuser 28-36 hätten jeweils Weissputzdecken gespachtelt, korrigiert und geschliffen werden müssen. Weiter hätten Fugen korrigiert werden müssen. An den Decken und Wänden, wo der Grundputz nicht richtig aufgezogen worden sei, habe ebenfalls nachgespachtelt werden müssen. Streif- und Schleifspuren vom Glätten sowie Unebenheiten rund um die - 20 - Steckdosen sowie in den Ecken hätten beseitigt und an den entsprechenden Stellen nachgespachtelt werden müssen (Antwort Rz. 9).