Die Mängel hätten einerseits darin bestanden, dass Wand- und Deckenabschlüsse in allen Wohnungen und Treppenhäusern, insbesondere bei den Aussenkanten, tiefe Risse und Kerben aufgewiesen hätten. Weiter seien an den Wänden und Decken in allen Wohnungen und Treppenhäusern Flecken, Risse, Streif- und Schleifspuren vom Glätten sowie Unebenheiten rund um die Steckdosen und in den Ecken festgestellt worden, die auf unsauber aufgezogenen Grundputz zurückzuführen gewesen seien. Zudem hätten die Trennschnitte gefehlt oder seien ungenügend oder ungleichmässig gewesen.