Daraus ergibt sich, dass die Beklagte der Klägerin im Zeitraum vom 3. September 2018 bis zum 1. März 2019 insgesamt den Betrag von Fr. 180'709.15 überwiesen hat. Abzüglich der Zahlung vom 1. März 2019 in der Höhe von Fr. 4'048.45, die gemäss übereinstimmender Äusserung der Parteien für ein anderes Bauprojekt bestimmt war, ergibt sich ein bereits bezahlter Betrag von Fr. 176'660.70.