39 SCHALLER, Einwendungen und Einreden im schweizerischen Schuldrecht, 2010, Rz. 676; BSK ZGB I-LARDELLI/VETTER, 6. Aufl. 2018, Art. 8 N. 58. - 15 - der Nachweis der Erfüllung der eingeklagten Forderung, nicht einfach, dass etwas geleistet wurde.40