8. 8.1. Mit Eingabe vom 13. Februar 2020 zog die Klägerin ihre Klage gegen die F. AG zurück, da diese doch nicht Eigentümerin des Grdst.-Nr. 894 GB F. gewesen sei, sondern die F. Invest AG. 8.2. Am 17. Februar 2020 fand eine Instruktions- und Vermittlungsverhandlung statt, an der die Parteien keinen Vergleich finden konnten. 8.3. Am 18. Februar 2020 schrieb der Vizepräsident das Verfahren in Bezug auf die F. AG zufolge Klagerückzugs ab und auferlegte der Klägerin die Prozesskosten. 8.4. Am 20. März 2020 reichte die Klägerin gegen den Kostenentscheid vom 18. Februar 2020 Beschwerde beim Bundesgericht ein.