7.2. Mit Klageantwort vom 16. Dezember 2019 beantragte die F. AG die kostenfällige Abweisung der Klage. 7.3. Mit Klageantwort vom 10. Januar 2020 stellte die Beklagte die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Klage sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zulasten der Klägerin."