2. In der Betreibung Nr. 123 des Betreibungsamts Z. (Zahlungsbefehl vom 11. April 2019) sei der Rechtsvorschlag zu beseitigen und die Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zulasten der beiden Beklagten."