6. Mit Datum vom 20. Mai 2019 stellte die Beklagte ihrerseits der Klägerin eine Schlussrechnung zu, die einen Saldo zugunsten der Beklagten in der Höhe von Fr. 26'348.25 auswies (KB 15 sowie Antwortbeilage [AB] 10). -3- 7. 7.1. Mit Klage vom 21. Oktober 2019 (Postaufgabe 22. Oktober 2019) stellte die Klägerin gegen die Beklagte und die F. AG die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagten 1 und 2 seien solidarisch zu verpflichten, der Klägerin CHF 49'485.40 zzgl. Zins von 5 % seit 12. April 2019 [recte: zu bezahlen].