5. Für ihre Leistungen im Zusammenhang mit dem Bauprojekt stellte die Klägerin der Beklagten am 14. März 2019 Schlussrechnung über den Betrag von Fr. 45'412.65 (KB 12). Da im Anschluss keine Zahlung erfolgte, leitete die Klägerin über diesen Betrag nebst 5 % Zins seit dem 1. Januar 2019 beim Regionalen Betreibungsamt Z. gegen die Beklagte ein Betreibungsverfahren ein (Betreibung Nr. 123). Gegen den Zahlungsbefehl vom 11. April 2019 erhob die Beklagte Rechtsvorschlag (KB 13).