Total ergibt das einen Anspruch von Fr. 75'250.32. Davon ist jedoch der von der Klägerin anerkannte und selbst bereits verrechnete Anspruch der Beklagten im Umfang von Fr. 121'162.40 abzuziehen, weshalb der Klägerin im Ergebnis nichts mehr zusteht. Die Klage ist demnach vollständig abzuweisen.