9. Fazit Zusammenfassend können der Klägerin folgende Positionen zugesprochen werden:  Fr. 2'425.50 für die Mehrwertsteuer auf dem Kaufpreis der drei Montagefahrzeuge (oben E. 5),  Fr. 59'513.75 (inkl. MwSt.) für den Kaufpreis des Warenlagers (oben E. 6),  Fr. 9'253.58 (inkl. MwSt.) für den Kaufpreis der Elektrogeräte (oben E. 7) und  Fr. 4'057.49 (inkl. MwSt.) für die Aufwendungen von S.B. in Bezug auf das Projekt S. (oben E. 8).