Mit E-Mail vom 22. März 2019 (11:09 h) teilte die Beklagte der Klägerin mit, der Stundenansatz eines ihrer Monteure betrage Fr. 105.00 und der Spesenersatz für ein Fahrzeug Fr. 1.30 pro Kilometer (KB 36). Wird berücksichtigt, dass S.B. nicht bloss ausführender Monteur, sondern planend an den Bausitzungen sein Fachwissen einbrachte und die Klägerin dementsprechend auch Gewährleistungsrisiken in Bezug auf diese Arbeiten zu tragen hat, rechtfertigt es sich, den geltend gemachten Stundenansatz von