Für diesen Auftrag habe S.B. von der Klägerin auch nach dem 1. März 2019 mehrfach an Bausitzungen teilnehmen müssen, um das Projekt in fachlicher Hinsicht zu begleiten und weil die Einwohnergemeinde S. dies so verlangt habe. Dies betreffe die Bausitzungen vom 8., 20. und 27. März 2019, vom 3., 10. und 17. April 2019 sowie jene vom 1. Mai 2019 (Klage Rz. 26 f. und 48; Replik Rz. 27; KB 28-35). Dieses Vorgehen sei zwischen den Parteien abgesprochen gewesen (Klage Rz. 26 f.).