7.2. Würdigung In Ziff. 8 des Kaufvertrags haben die Parteien die nachfolgende Vereinbarung getroffen: "Für das Warenlager senden wir eine Liste per 21. Dezember 2018. Sie können auswählen, welche Werkzeuge Sie übernehmen möchten. Wir bemühen uns, einen moderaten Pauschalpreis zu offerieren, Beilage 6 (6.1-6.2)." Aus dieser Vertragsbestimmung geht weder hervor, welche Werkzeuge die Beklagte erwerben wollte, noch welchen Preis die Parteien dafür vereinbart haben.